Wächtershäuser Gartenbau-Sachverständigenbüro

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Letzte Änderung 20.2.2009   -   Copyright Wächtershäuser 2009
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Schadsymptome an Bäumen

Holzersetzende Pilze an Bäumen













Leistungen

  • Regelmäßige Baumkontrollen nach der VTA-Methode und den FFL-Baumkontrollrichtlinien zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.

  • Erstellung von Maßnahmenplänen.

  • Aufnahme von Baumbeständen, Erstellung von Baumkatastern und Anbindung an Geografische Informationssysteme (GIS).

  • Baumdatenbank BaumVerwaltung XP (für unsere Kunden kostenlos)
    mit optionaler GIS-Anbindung.

  • Baumdatenbank BaumVerwaltung WebGIS (für unsere Kunden kostenlos)
    mit Open Source Kartenunterstützung.

  • Eingehende Untersuchungen mit Diagnosegeräten und Erstellung von aussagekräftigen, nachvollziehbaren Baumgutachten.

  • Maßnahmenabwicklung inkl. Vergabeverfahren und Bauleitung.

  • Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch, Schadensfeststellung und Beweissicherung.

Baumkontrolle

Die Bäume und das Stadtgrün sind die Visitenkarten jeder Stadt und Gemeinde.
Altbäume in einem Park, junge Bäume entlang einer Straße oder Bäume auf einem Marktplatz verbessern die Wohn- und Lebensqualität und verbreiten ein positives Lebensgefühl.
Das Ziel ist deshalb die Schaffung und der Erhalt eines gesunden Baumbestandes.

Baumkontrollen geben den nötigen Überblick über den Zustand der Bäume und ermöglichen es, die vorhandenen Ressourcen optimal für die Baumpflege einzusetzen.
Der besondere Vorteil von Baumkontrollen ist, dass sie erfahrungsgemäß nur einen Bruchteil der Kosten verursachen, die durch sie eingespart werden können.

Da von Bäumen auch erhebliche Gefahren ausgehen können, übernehmen deren Besitzer eine große Verantwortung. Dies gilt besonders für verkehrsicherungspflichtige Kommunen und Wohnbaugesellschaften mit ihren umfangreichen älteren Baumbeständen.
Baumkontrollen entlasten die Verantwortlichen bei der Erfüllung der Verkehrssicherheitspflicht.
Das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenbäumen reduziert versicherungsrelevante Personen- und Sachschäden z.B. durch Astbruch oder umstürzende Bäume.

Oft unterschätzt werden die negativen Auswirkungen unterlassener oder falscher Pflegemaßnahmen. Frühzeitig erkannt, können Fehlentwicklungen wie z.B. Zwieselbildung mit geringem Aufwand korrigiert werden. Bei Fortschreiten der Fehlentwicklung wächst die Gefahr des Baumversagens und der Aufwand für die nötige Maßnahme. Zusätzlich verursachen verspätete Maßnahmen meist große Astungswunden.

Bei vorhandenen, fortgeschrittenen Schäden helfen Baumkontrollen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Dadurch vermindert sich die Anzahl von Problembäumen mit reduzierter Stand- und Bruchsicherheit. Die Schaffung und der Erhalt eines gesunden und stabilen Baumbestandes verringert den späteren Pflegeaufwand und wirkt dauerhaft werterhaltend.

Sichtprüfung

Bei der Baumkontrolle wird der Zustand des gesamten Baumes und das Baumumfeld vom Boden aus von allen Seiten kritisch in Augenschein genommen. Dabei wird besonders geprüft, ob von Bäumen Gefährdungen ausgehen oder zu erwarten sind. Vorhandene oder zu erwartende Schädigungen der Bäume werden festgehalten und falls notwendig entsprechende Maßnahmen empfohlen. Abschließend erhalten alle Bäume eine Note (Tabelle 1) und eine Vitalitätsbeurteilung (Vitalitätsstufen Tabelle 2), die die Ergebnisse der Prüfung zusammenfasst. Die Note spiegelt besonders die Stand- und Bruchsicherheit (Verkehrssicherheit), aber auch die Vitalität des Baumes wieder. Falls die Sichtprüfung das Vorhandensein von versteckten Schäden vermuten lässt, die eine Reduzierung der Verkehrsicherheit verursachen können, sind zur Klärung des Schadensumfanges weitergehende Untersuchungen nötig. Bei einer Neuaufnahme werden die Bäume zuerst nummeriert und Stammdaten wie Baumart, Alter, Baumhöhe, Stamm- und Kronendurchmesser erfasst. Bei den späteren Nachkontrollen werden Veränderungen bei den Stammdaten aktualisiert, Baumschäden neu beurteilt und die Ausführung von Maßnahmen geprüft, die bei der vorhergehenden Kontrolle empfohlen wurden. Um alle Schadsymptome sicher erkennen zu können, sind abwechselnde Kontrollen im belaubten und unbelaubten Zustand zu empfehlen. Während im belaubten Zustand Belaubungsdichte, Blattgröße und Blattfärbung wichtige Bewertungskriterien darstellen, kann im unbelaubten Zustand der obere Teil der Krone besser beurteilt werden. Die Daten werden entweder per Hand in einen Baumprüfbogen eingetragen oder direkt in einen mobilen Computer eingegeben. Zur Datenerfassung verwenden wir die von uns entwickelte Baumdatenbank BaumVerwaltung XP. Hierbei handelt es sich um eine Fachanwendung, die das gesamte Spektrum der Baumerfassung und Baumkontrolle, die Verwaltung baumpflegerischer Maßnahmen sowie die Darstellung der Baumhistorie abdeckt. Auch bei großen Datenbeständen werden Informationen schnell gefunden und ausgegeben. Im Rahmen der Baumkontrolle können unsere Kunden die Abfrage-Version von BaumVerwaltung R2.0 kostenlos nutzen.

Methode der Baumkontrolle

Für die Baumkontrolle wenden wir die VTA-Methode (Visual-Tree-Assessment) und die FFL-Baumkontrollrichtlinien zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, unter Berücksichtigung der ZTV-Baumpflege an. Die von der VTA-Methode definierten Schadsymptome sind allgemein anerkannt und ermöglichen allen Fachleuten nachvollziehbare Beurteilungsergebnisse. Die von Prof. Dr. Mattheck (Forschungszentrum Karlsruhe) entwickelte VTA-Methode beruht auf dem Gesetz der konstanten Spannung. Bäume streben eine gleichmäßige Verteilung der mechanischen Spannungen auf der Baumoberfläche an. Wenn diese gestört wird, versucht der Baum, die Belastung durch lokal verdickte Jahresringe auszugleichen. Von außen betrachtet scheinbar überflüssiger Zuwachs ist als Warnsignal in der Körpersprache der Bäume anzusehen. Symptome wie Beulen, Wülste, atypische Borkenmuster oder andere Wachstumsanomalien sind Hinweise auf vorhandene, aber nicht direkt sichtbare oder einsehbare Schäden. Mit dem Anbau von Reaktionsholz zeigt der Baum aber auch deutlich seinen Überlebenswillen. Reagiert der Baum nur wenig oder gar nicht auf Defekte, deutet dies auf einen fortgeschritten Vitalitätsverlust hin.

Baumgutachten

Weitergehende Untersuchungen sind nötig, wenn bei der Sichtprüfung des Baumes keine ausreichende Klärung des Baumzustandes möglich war. Hierbei werden gezielt Methoden angewendet, die geeignet sind, die Ursache von Wachstumsanomalien und das tatsächliche Schadensausmaß sowie dessen Auswirkung auf die Verkehrssicherheit zu klären. Je nach Art und Lage des Schadens wird die Stand- und Bruchsicherheit durch Bohrtechniken, Schalltomographie und Windlastberechnung ermittelt. Weitergehende Untersuchungen können sehr aufwändig sein und durch den Einsatz von Diagnosegeräten den Baum zusätzlich beschädigen. Sie sollten deshalb nur bei begründeter Notwendigkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden. Falls möglich, sind verletzungsfreie Methoden vorzuziehen. Eine fortschreitende Verschlechterung des Baumzustandes kann von Schaderregern, Nährstoffmangel, Umweltgiften und schlechten Bodenverhältnissen verursacht werden. Pflanzen- und Bodenproben, die von Fachinstituten untersucht werden, klären eventuell vorhandene Symptome. Oft ist es daraufhin möglich, durch gezielte Maßnahmen die Baumgesundheit nachhaltig zu verbessern. Nach einer gründlichen Standortanalyse und dem eventuellen Einsatz von Diagnosegeräten werden die Untersuchungsergebnisse zusammen mit Messprotokollen und Fotos abschließend in einem aussagekräftigen, schriftlichen Gutachten dargestellt.

Verkehrssicherungspflicht

Nach § 823 BGB ist jeder schadensersatzpflichtig, der anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt. Fahrlässig handelt nach § 276 BGB (2), wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Bei Personsonenschäden oder gar Todesfällen kann geprüft werden, ob der Straftatbestand einer fahrlässigen Verletzung oder fahrlässigen Tötung vorliegt (§220 StGB bzw. §230 StGB). Der Verantwortliche unterliegt der Rechtspflicht, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei ist die Zumutbarkeit und gebotene Sorgfalt zu beachten. Ein Baum gilt als verkehrsicher, wenn er weder in seiner Gesamtheit noch in seinen Teilen eine vorhersehbare Gefahr darstellt. Nach gängiger Rechtssprechung muss der Besitzer z.B. für die Folgen eines umgestürzten Baumes nur dann Schadensersatz leisten, wenn er seine Verkehrssicherheitspflicht dadurch verletzt hat, dass er einen Baum mit sichtbaren Schadsymptomen nicht auf seinen Zustand hin untersucht hat . Für nicht vorhersehbare Schäden muss der Besitzer nicht haften. Wenn trotz regelmäßiger Sichtkontrolle kein Schaden am Baum zu sehen war und z.B. während eines Sturmes ein Auto durch herabstürzende Äste beschädigt wird, muss der Fahrzeugbesitzer seinen Schaden selber tragen. Zur Erfüllung der Rechtspflicht ist die nötige Sorgfalt bei der Baumkontrolle entscheidend. Unkenntnis über Schadsymptome, die auf eine Gefährdung der Verkehrssicherheit hindeuten, entbindet nicht von der Haftung. Zur Herstellung der Rechtssicherheit sollten Baumkontrollen nur von geschulten Fachleuten durchgeführt werden, die Schadsymptome sicher erkennen und daraus Rückschlüsse auf den Baumzustand ziehen können. Schadsymptome sind je nach Jahreszeit unterschiedlich gut zu erkennen. Es ist deshalb sinnvoll, die Bäume abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Das Festhalten der Kontrollergebnisse z.B. in Form eines Baumkatasters dient der Beweissicherung.

Geografische Informationssysteme (GIS) für Baumbestände

Unter einem GIS versteht man ein Informationssystem, das in der Lage ist raumbezogene Daten zu speichern, zu verarbeiten, auszuwerten und zu visualisieren. Im Gegensatz zu einfachen Baumkatastern oder CAD-Systemen werden dabei räumliche und thematische Daten (Sachdaten) gemeinsam verarbeitet. Elemente einer Karte, wie z.B. Baumsymbole, sind mit Informationen aus einer Datenbank-Tabelle verknüpft. Bei der Darstellung des Baumsymbols werden graphisch relevante Sachdaten wie Baumnummer, Kronenbreite und Baumnote ausgewertet und angezeigt. Hauptvorteil eines kommunalen GIS ist die Effizienzsteigerung (verbesserte Informationsverarbeitung) und Qualitätssteigerung (verbesserte Entscheidungsfindung) durch die erhöhte Transparenz der Baumdaten. Es dient der verbesserten Planung von Pflegemaßnahmen (Arbeitsplanung, Kostenschätzung, Pflegeschwerpunkte) und zur Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen sowie der Analyse sich daraus ergebender Planungsmöglichkeiten für zukünftige Pflegemaßnahmen, zur Planung der Neuanlage von Bäumen und Grünflächen, für die Dokumentation der Entwicklung von Baumbeständen, für Aufgaben des Natur- und Umweltschutzes und für die Öffentlichkeitsarbeit.
Ein Baumkataster ist ein amtliches Grundstücksverzeichnis in Kartenform, welches Bäume dokumentiert. Der Begriff Baumkataster wird aber auch allgemein für das Verzeichnis kommunaler Baumbestände verwendet

Wertermittlung nach der Methode Koch

Bei Entschädigungsfragen ermitteln wir den Gehölzwert mit dem in der Rechtssprechung anerkannten Sachwertverfahren der Methode Koch. Bei der Wertermittlung von Gehölzen geht man davon aus, dass diese wesentliche Bestandteile des Grundstückes sind. Eine Beschädigung oder Zerstörung der Gehölze mindert den Wert des Grundstückes. Dies gilt auch für öffentliche Flächen wie z.B. Straßenränder und Grünanlagen. Bei der Wertermittlung (Sachwertverfahren) kommt es vor allem darauf an, welche Funktion das Gehölz für das Grundstück hat. Normalerweise hat der Geschädigte das Recht zur Naturalentschädigung, das heißt, der vorherige Zustand muss wiederhergestellt werden. Bei älteren Gehölzen ist dies meist nicht möglich oder unverhältnismäßig. In diesem Fall werden die Kosten für eine Pflanze angemessener Größe zugrunde gelegt. Dazu kommen die Kosten für die Herstellungszeit, die bis zur Funktionserfüllung des Gehölzes benötigt werden. Dafür werden die marktüblichen Kosten für die Pflanzung und die Pflege bis zum Ende der Herstellungszeit mit 4-5 % im Jahr verzinst. Von dem errechneten Herstellungswert werden vorhandene Mängel, die schon vor dem Schadenseintritt bestanden haben, als wertmindernd abgezogen.
Erst danach ergibt sich der Sachwert des Gehölzes.